Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur
(ÖbVI, ÖbV) ist ein Organ des öffentlichen Vermessungswesens bzw. Träger eines öffentlichen Amtes in Deutschland. Er ist auf Grund der Vermessungsgesetze und der Berufsordnungen der Länder dazu befugt, Katastervermessungen auszuführen, an bestimmten Aufgaben der Landesvermessung mitzuwirken und Tatbestände, die durch vermessungstechnische Ermittlungen an Grund und Boden festgestellt werden, mit öffentlichem Glauben zu beurkunden.(Quelle: Wikipedia)